21.04.2021 Testpflicht an Schulen in NRW

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits wissen, gilt an Schulen nun eine Testpflicht. Dies betrifft jedoch nicht nur die Schülerinnen und Schüler.

Alle Beschäftigten und Mitarbeiter sind verpflichtet zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorzuweisen, bzw. die Selbsttests durchzuführen und zu dokumentieren.

Daher gilt für alle Besucher und Gäste, dass sie vor Betreten der Schule ein negatives Corona-Testergebnis vorzeigen müssen, dass nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Wir bitten Sie, dies zu beachten und hoffen auf Ihre Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Beine
(Schulleiterin)                                                                                       

Julia Kettrup-Overwaul
(Konrektorin)