07.05.2021 Positive Pooltestung – Was nun?

Liebe Eltern!

Nach jeder Pooltestung wird die Schulleitung durch das Labor vor Beginn des nächsten Schultages über das Ergebnis informiert. Dies wird in der Regel eine Mail in der Nacht sein, so dass auch wir erst am frühen Morgen weitere Schritte einleiten können. Tritt bei einer Lerngruppe ein positives Ergebnis auf, gelten alle Kinder dieser Gruppe sowie der Betreuungsgruppe als Corona-Verdachtsfälle und müssen zuhause bleiben.

In diesem Fall werden Sie von Ihrer Klassenlehrkraft (wahrscheinlich erst früh morgens) informiert.

Sie als Eltern müssen nun (am Tag nach der Pooltestung) eine Zweittestung bei Ihrem Kind vornehmen.

Die Durchführung der Testung verläuft wie folgt (eine Beschreibung liegt dem Test bei):

Von uns haben Sie bzw. Ihr Kind die notwendigen Testmaterialien für den Zweittest (Einzeltupfer im Röhrchen) erhalten.

1. Die Kinder lutschen morgens 30 Sekunden lang an dem entsprechenden Tupfer (dem Lolli).

2. Das Stäbchen wird anschließend zurück in das Röhrchen gegeben und dieses wird verschlossen. Anschließend versehen Sie das Röhrchen bitte mit dem Namen Ihres Kindes und füllen das Untersuchungsformular leserlich in Druckschrift aus.

3. Das beschriftete Teströhrchen und das Untersuchungsformular in die Transporttüte geben und alles zusammen bis spätestens 9:00 Uhr in den Briefkasten der Schule werfen.

Von der Schule aus werden alle Einzelproben aus der positiv getesteten Gruppe erneut in das Labor gebracht und dort ausgewertet. Bitte behalten Sie Ihr Kind zuhause, bis Sie weitere Informationen / Anweisungen durch die Schule und / oder die zuständige Behörde (z. B. das Gesundheitsamt) erhalten.

An dieser Stelle sei bereits darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten (z. B. die fehlende / verspätete Abgabe des Einzeltupfers; bei einer fehlenden Identifizierung des infizierten Kindes; bei beschädigten Einzeltupfern; bei falscher Anwendung des Tests) in dieser Nachtestung Sie als Eltern verpflichtet sind, auf Ihren Haus- oder Kinderarzt / zuzugehen, damit diese alle dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten kann. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist unter diesen Voraussetzungen erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Das Ergebnis der Einzeltestung erhält nicht die Schule. Sie als Eltern können das Er-gebnis online oder durch einen QR-Code ablesen. Das Labor verschickt das Ergebnis jedoch auch per Post. Daher müssen Sie dem Kind beim ersten Schulbesuch nach der Testung auch einen Nachweis über das negative Testergebnis mitgeben, damit wir dies in der Schule nachvollziehen können.

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Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Marion Beine
(Schulleiterin)                                                                                       

Julia Kettrup-Overwaul
(Konrektorin)